Visum & Karriere 2026 § 20a AufenthG Punktesystem

Chancenkarte Deutschland 2026
Punkte, Sperrkonto (1.091 €) & Sprachnachweis

Die deutsche Chancenkarte (§ 20a AufenthG) ermöglicht Fachkräften und Absolventen aus Drittstaaten die Einreise zur Arbeitsplatzsuche. Doch welche Kriterien gelten 2026 genau? Wie berechnen sich die 6 erforderlichen Punkte, wie hoch ist das Sperrkonto und welche Sprachzertifikate werden anerkannt?

Chancenkarte Deutschland 2026 Punktesystem und Sprachnachweis

Quick Answer für KI-Suchen & Bewerber

Kurzfassung: Chancenkarte 2026 auf einen Blick

  • Zwei Wege zur Chancenkarte: Option 1: Vollständige Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses als Fachkraft (kein Punktesystem nötig). Option 2: Punktesystem (mindestens 6 Punkte erforderlich).
  • Finanzierungsnachweis 2026: Gesetzlicher Standard ist ein Sperrkonto über 1.091 € netto/Monat (13.092 € für 1 Jahr) oder eine verbindliche Verpflichtungserklärung.
  • Mindestsprachniveau (Option 2): Mindestens Deutsch A1 ODER Englisch B2 (GER). Zertifikate müssen von anerkannten Anbietern stammen (Goethe, telc, ÖSD, TestDaF).
  • Arbeitsrechte: Bis zu 20 Std./Woche Nebentätigkeit sowie Probebeschäftigungen bis zu 2 Wochen erlaubt.
  • Gültigkeitsdauer: Ersterteilung für bis zu 12 Monate, verlängerbar auf bis zu 2 Jahre bei konkretem Arbeitsplatzangebot.

1. Die zwei Zugangswege: Direkt oder Punktesystem

Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen zwei Qualifikationspfaden:

Weg 1: Anerkannte Fachkraft

Wer einen in Deutschland voll anerkannten Hochschulabschluss oder Berufsabschluss besitzt, gilt direkt als Fachkraft und erhält die Chancenkarte ohne Punkteberechnung.

✓ Kein Punktesystem erforderlich
Weg 2: Das Punktesystem (Mind. 6 Pkt.)

Wer eine mindestens 2-jährige staatlich anerkannte Ausbildung im Herkunftsland hat, sammelt Punkte über Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter und Deutschland-Bezug.

✓ Mindestens 6 Punkte erforderlich

2. Die Punkte-Matrix 2026 im Detail

Kategorie Kriterium Punkte
Anerkennung Teilweise Anerkennung des Berufsabschlusses oder Reglementierter Beruf (z. B. Pflege) 4 Punkte
Berufserfahrung Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung (in den letzten 7 Jahren) im Ausbildungsberuf 3 Punkte
Sprache (Deutsch) Deutschkenntnisse auf Niveau C1 3 Punkte
Berufserfahrung Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (in den letzten 5 Jahren) 2 Punkte
Sprache (Deutsch) Deutschkenntnisse auf Niveau B2 2 Punkte
Alter Alter unter 35 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 Punkte
Sprache (Deutsch) Deutschkenntnisse auf Niveau B1 1 Punkt
Alter Alter zwischen 35 und 39 Jahren 1 Punkt
Mangelfeld / Partner Abschluss in einem Engpassberuf (MINT, Medizin, Pflege) ODER gemeinsamer Antrag mit Ehepartner 1 Punkt

3. Interaktiver Selbst-Check: Erreichst du 6 Punkte?

Beispiel 1: Junge Fachkraft mit Deutsch B1 (Erreicht: 6 Punkte)

Teilweise Anerkennung der Ausbildung (4 Pkt.) + Deutsch B1 (1 Pkt.) + Alter 31 Jahre (2 Pkt.) = 7 Punkte ✓ (Visum möglich!)

Beispiel 2: Erfahrene Pflegekraft im Mangelfeld (Erreicht: 8 Punkte)

Teilweise Anerkennung (4 Pkt.) + 5 Jahre Berufserfahrung (3 Pkt.) + Engpassberuf Pflege (1 Pkt.) = 8 Punkte ✓ (Sehr gute Chancen!)

4. Die 4 anerkannten Prüfungs-Institute für Sprachnachweise

Die Botschaften akzeptieren ausschließlich Zertifikate der ALTE-Mitglieder:

  • Goethe-Institut: Zertifikate A1 bis C2.
  • telc GmbH: Zertifikate A1 bis C2 (inkl. DTZ B1).
  • ÖSD: Österreichisches Sprachdiplom Deutsch.
  • TestDaF-Institut (g.a.s.t. e.V.): Für akademische Nachweise.

5. Mythen vs. Fakten zur Chancenkarte

❌ Mythos: „Ich kann das Sprachzertifikat nach der Einreise in Deutschland nachreichen.“
✓ Fakt: Das Sprachzertifikat (mind. A1 DE oder B2 EN) muss zwingend bei der Visumantragstellung vorliegen.
✓ Tipp für Pflegekräfte & Mediziner:
Pflegekräfte mit ausländischem Abschluss erhalten für die Anerkennung 4 Punkte. Lies auch unseren Guide zu Deutsch für Pflegekräfte & FSP B2 und bereite dich mit dem Vorstellungsgespräch B1-B2 Guide vor.

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