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Brief von der Ausländerbehörde verstehen

Briefe der Ausländerbehörde betreffen deinen Aufenthalt. Darum sind Fristen hier besonders wichtig. Füge den Brief ein und sieh, was die Behörde will.

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Überblick

Typische Briefe: Ausländerbehörde

  • Einladung zur Vorsprache

    Du sollst persönlich kommen, oft zur Verlängerung. Bring alle Unterlagen aus der Liste mit. Kannst du nicht, sag rechtzeitig ab.

  • Anforderung von Unterlagen

    Die Behörde braucht Nachweise, zum Beispiel Einkommen, Wohnung, Krankenversicherung oder Sprachzertifikat.

  • Fiktionsbescheinigung

    Dein Titel läuft ab, aber der Antrag ist gestellt. Das Papier zeigt, dass dein Aufenthalt bis zur Entscheidung weiter gilt.

  • Anhörung

    Die Behörde plant eine Entscheidung gegen dich, etwa eine Ablehnung. Du darfst vorher schriftlich deine Sicht schildern. Hol dir dafür Hilfe.

  • Auflage oder Nebenbestimmung

    Zum Titel gehört eine Bedingung, zum Beispiel Teilnahme am Integrationskurs oder eine Wohnsitzauflage.

Wichtige Fristen

  • Verlängerung: den Antrag vor Ablauf des Aufenthaltstitels stellen, am besten 6 bis 8 Wochen vorher.
  • Anhörung: meist zwei bis vier Wochen für deine Stellungnahme.
  • Gegen eine Ablehnung: Frist laut Rechtsbehelfsbelehrung, oft ein Monat.

Tipps

  • Lass den Titel nie ohne Antrag ablaufen. Ist kein Termin frei, stelle den Antrag schriftlich oder online und bewahre den Nachweis auf.
  • Mach von jedem Dokument eine Kopie und nimm die Originale zum Termin mit.
  • Schreibe immer dein Aktenzeichen auf jede Nachricht.

Kostenlose Hilfe bei Briefen der Ausländerbehörde geben die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), der Jugendmigrationsdienst, Flüchtlingsräte und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Amtsdeutsch

Wörter in diesen Briefen

  • der Aufenthaltstitel

    Ein Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis, in Deutschland zu leben.

  • die Fiktionsbescheinigung

    Eine Fiktionsbescheinigung zeigt, dass dein Aufenthalt erlaubt bleibt, solange die Behörde über deinen Antrag entscheidet.

  • die Niederlassungserlaubnis

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

  • die Vorsprache

    Eine Vorsprache ist ein persönlicher Termin bei der Behörde.

  • die Auflage

    Eine Auflage ist eine Bedingung, die du einhalten musst, zum Beispiel im Aufenthaltstitel.

  • die Verpflichtungserklärung

    Mit einer Verpflichtungserklärung verspricht jemand, für die Kosten eines Gastes in Deutschland aufzukommen.

  • die Anhörung

    Eine Anhörung ist ein Brief, in dem die Behörde dich fragt, was du zu einer geplanten Entscheidung sagst.

  • der Nachweis

    Ein Nachweis ist ein Dokument, das etwas beweist, zum Beispiel Einkommen, Miete oder Sprachkenntnisse.

  • das Aktenzeichen

    Das Aktenzeichen ist die Nummer deines Falls bei der Behörde.

  • die Vollmacht

    Mit einer Vollmacht erlaubst du einer anderen Person, für dich mit der Behörde zu sprechen oder Dinge zu erledigen.

Alle Wörter im Amtsdeutsch-Lexikon →

Fragen

Häufige Fragen

  • Mein Aufenthaltstitel läuft bald ab und ich habe keinen Termin. Was tun?

    Stelle den Antrag auf Verlängerung trotzdem vor Ablauf, schriftlich oder online, und hebe den Nachweis auf. Dann gilt dein Aufenthalt meist weiter, bis entschieden ist. Die Behörde stellt dir eine Fiktionsbescheinigung aus.

  • Was ist eine Anhörung bei der Ausländerbehörde?

    Die Behörde will eine Entscheidung treffen, die für dich nachteilig ist, und gibt dir vorher die Chance, dich zu äußern. Antworte innerhalb der Frist und lass dich beraten.

  • Darf jemand anderes für mich hingehen?

    Für Auskünfte oft ja, mit einer schriftlichen Vollmacht. Für Fingerabdrücke, Foto und Unterschrift auf dem elektronischen Aufenthaltstitel musst du selbst kommen.

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Keine Rechtsberatung. Bei Widerspruch, Kürzungen oder Fristen mit rechtlichen Folgen hol dir Hilfe bei einer Beratungsstelle.