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Brief vom Rundfunkbeitrag (GEZ) verstehen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ) schreibt an jede Wohnung. Füge den Brief ein und sieh, ob du zahlen musst oder dich befreien lassen kannst.

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Überblick

Typische Briefe: Rundfunkbeitrag

  • Anmeldung oder Klärung

    Nach einem Umzug fragt der Beitragsservice, wer in der Wohnung zahlt. Pro Wohnung zahlt nur eine Person.

  • Zahlungsaufforderung

    Beiträge sind fällig. Der Beitrag wird meist alle drei Monate gezahlt.

  • Festsetzungsbescheid

    Offizieller Bescheid über offene Beiträge plus Säumniszuschlag. Danach kann vollstreckt werden.

  • Befreiung

    Wer Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG ohne Eltern oder Leistungen nach dem AsylbLG bekommt, kann sich befreien lassen.

Wichtige Fristen

  • Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid: ein Monat.
  • Befreiung: gilt höchstens drei Jahre rückwirkend, wenn du den Antrag stellst. Bescheid vom Amt beilegen.
  • Zahlung: Datum im Brief, sonst kommt ein Säumniszuschlag.

Tipps

  • Zahlt schon jemand in deiner Wohnung, melde dich mit dessen Beitragsnummer ab, statt doppelt zu zahlen.
  • Den Befreiungsantrag kannst du online stellen. Leg den aktuellen Bescheid vom Jobcenter oder Sozialamt bei.
  • Briefe nicht ignorieren: Nach dem Festsetzungsbescheid kann das Geld vom Konto gepfändet werden.

Hilfe gibt es bei Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungen und der Migrationsberatung. Der Beitragsservice beantwortet Fragen auch über sein Kontaktformular.

Amtsdeutsch

Wörter in diesen Briefen

  • der Festsetzungsbescheid

    Ein Festsetzungsbescheid legt offiziell fest, wie viel du schuldest.

  • die Beitragsnummer

    Die Beitragsnummer ist deine Nummer beim Rundfunkbeitrag oder bei einer Versicherung.

  • die Befreiung

    Eine Befreiung bedeutet, dass du etwas nicht zahlen musst, zum Beispiel den Rundfunkbeitrag.

  • der Säumniszuschlag

    Ein Säumniszuschlag ist ein Aufschlag, den du zahlen musst, weil du zu spät gezahlt hast.

  • die Vollstreckung

    Vollstreckung bedeutet, dass eine Behörde oder ein Gerichtsvollzieher Geld zwangsweise eintreibt.

  • die Mahnung

    Eine Mahnung ist eine Zahlungserinnerung: Eine Rechnung ist nicht bezahlt.

  • der Widerspruch

    Ein Widerspruch ist deine schriftliche Beschwerde gegen einen Bescheid, damit die Behörde ihn noch einmal prüft.

  • der Bescheid

    Ein Bescheid ist eine offizielle Entscheidung einer Behörde über deinen Fall.

Alle Wörter im Amtsdeutsch-Lexikon →

Fragen

Häufige Fragen

  • Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?

    Ja. Der Beitrag gilt pro Wohnung, egal ob es ein Gerät gibt. Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine.

  • Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

    Zum Beispiel Menschen mit Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG (nicht bei den Eltern wohnend) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Den Antrag stellst du mit einer Kopie deines Bescheids.

  • Was passiert, wenn ich nicht zahle?

    Es kommen Mahnungen, dann ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag und am Ende die Vollstreckung, zum Beispiel eine Kontopfändung. Reagiere früh und frag nach Ratenzahlung.

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